Mit dem Thüringen-Ticket quer durchs Land Thüringen fahren
Dieser Artikel befasst sich mit dem Thüringen-Ticket. Wo es gilt, wo man es kaufen kann und z.B. wie viele Menschen man mitnehmen kann. Viele dieser Informationen möchte ich hier an einer Stelle sammeln, so dass ihr nicht an vielen verschiedenen Orten danach suchen müsst.
Wo und wann gilt das Thüringen-Ticket?
Der gültige Fahrausweis ist ganztägig für beliebig viele Fahrten für maximal eine Gruppe von fünf Personen ausgelegt. Man kann mit allen Regionalzügen 2. Klasse, S-Bahnen wie fast allen Linienbusse innerhalb Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt reisen. An Werktagen kann der Ausflug ab neun Uhr bis drei Uhr am Folgetag gestartet werden. Das 18 Stunden gültige Ticket kann am Wochenende und Feiertag von 24 h bis drei Uhr Folgetag genutzt werden. Der Ausweis kann drei Monate in Vorfeld am Automaten, Bahnhofsschalter gegen zwei Euro Aufpreis, direkt über Deutsche Bahn Website oder mittels Deutsche Bahn App erstanden werden. Das Länderticket ist nach Fahrgastrecht Umtauschbar oder kann sogar storniert werden. Um Missbrauch ausschließen zu können, ist die Weitergabe sowie der Verkauf untersagt.
Was kostet das Thüringen-Ticket?
Die Thüringen-Ticket kostet für eine Person 24 .- € und jeder weiteren Mitfahrer je sechs Euro. Mit der Bahn-Card bekommt man keinerlei Ermäßigung, dafür können Bonus Punkte gesammelt werden.
Mit welchen Bahnen darf ich mit dem Thüringen-Ticket fahren?
Alle Transportmittel der MDV, marego,VVO, VVV, VMS, VMT und ZVON sind beim Thüringen-Ticket mit einbegriffen. Mit dem Ticket hat man freie Auswahl der Züge.
Wer darf mit dem Ticket fahren und was darf noch alles mitgenommen werden?
Bei einer Gruppe können alle auf den Ticket stehenden Mitreisenden später hinzu steigen. Kinder bis 15 Jahre können kostenlos mitgenommen werden unabhängig um wie viele es sich handelt. Fahrräder benötigen ein zusätzliches Tagesticket, Hunde bis Katzengröße und mit Transporttasche sind frei. Größere Vierbeiner sollten auf der Fahrkarte als HUND gekennzeichnet/vermerkt werden.
Stand: 08.08.2018